Bauen im Bezirk

Wo finde ich Informationen zu:

Stadtentwicklungskonzept STEK 4.0
In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2013 wurde das 4.0 Stadtentwicklungskonzept (STEK) für die Stadt Graz einstimmig beschlossen.  Das Stadtentwicklungskonzept 4.0 stellt das strategische Planungsinstrument der Landeshauptstadt Graz für die kommenden 15 Jahre dar, welches auf Basis von zehn Grundsätzen die künftige Entwicklung skizziert. Ziel dieser Grundsätze ist die Verwirklichung einer Stadt mit hoher Lebensqualität, weshalb sämtliche Maßnahmen und Projekte der Stadtentwicklung zukünftig mit diesen Grundsätzen übereinstimmen müssen.

LINK: Stadtentwicklungskonzept_STEK.html

Flächenwidmungsplan FLÄWI 4.0 
Grundlage für den Flächenwidmungsplan FLÄWI 4.0 ist das Stadtentwicklungskonzept STEK 4.0, das die langfristigen Ziele der Stadt fixiert. Im Flächenwidmungsplan 4.0 wird auf die Grunstücksparzelle genau festgelegt, was wo und wie passieren darf.

LINK: Flächenwidmungsplan_FLÄWI.html

Räumliches Leitbild RLB 1.0
Das Räumliche Leitbild stellt einen wichtigen Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes dar. Es beschäftigt sich mit der Stadtgestalt, der sogenannten dritten Dimension. Die Festlegungen aus Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan werden konkretisiert. Das gesamte Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert insbesondere die angestrebte städtebauliche Struktur, die Höhe von Gebäuden, die Lage der Gebäude zum Straßenraum und Freiraumqualitäten.

LINK: Räumliches Leitbild_RLB.html

Bebauungspläne Rechtswirksam
Bebauungspläne sind ein Instrument der örtlichen Raumplanung und sind im Anschluss an den Flächenwidmungsplan für Teile des Baulandes und des Freilandes aufzustellen. Die Bebauungspläne haben darzustellen, ob bzw. in welcher Weise die von den Flächenwidmungsplänen erfassten Grundflächen und die darüber- oder darunterliegenden Räume bebaut werden dürfen. Sie haben die näheren für eine geordnete Bebauung erforderlichen Einzelheiten, wie Bebauungsweise, Fluchtlinien, zulässige Gebäudehöhe u.a.m. zu enthalten. Hier finden Sie alle rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Graz.

LINK: Bebauungspläne_rechtswirksam.html

Bebauungspläne Entwurf
Durch den Bebauungsplan legt die Gemeinde fest, wie Grundstücke bebaut und in baurechtlicher Sicht genutzt werden dürfen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem verbindlich geregelten Verfahren. Bei diesem Verfahren ist auch die Beteiligung der Bürger vorgesehen. Das bedeutet: Ist ein Bürger mit den Plänen der Stadt oder Gemeinde nicht einverstanden, kann er dem Bebauungsplan widersprechen. Hier finden Sie alle Bebauungspläne der Stadt Graz, die sich in der Entwurfsauflage befinden und im Rahmen dessen Sie Einwendungen dagegen erheben können.

LINK: Bebauungspläne_entwurf.html

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